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Internationale Verhandlungen über den Wasserkorridor Donau-Oder-Elbe PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Tomáš Kolařík   
Dienstag, den 15. Juni 2010 um 07:51 Uhr

 

Internationale Verhandlungen über den Wasserkorridor Donau-Oder-Elbe

Mgr. Katarína Koleničková - Direktorin der Abteilung für Binnenschifffahrt im Verkehrsministerium der Tschechischen Republik

 

      Die Entwicklung von Wasserverkehrswegen auf dem Gebiet der Tschechischen Republik ist auf lange Sicht ein bedeutendes Vorhaben des Verkehrsministeriums der Tschechischen Republik. In Zusammenarbeit mit weiteren Ressorts gilt es die Bedingungen zur zukünftigen Realisierung des multifunktionalen Wasserkorridors Donau-Oder-Elbe abzusichern.

Im Zusammenhang mit den Verhandlungen zur Politik der regionalen Entwicklung der Tschechischen Republik 2008 wurde vom Umweltministerium eine breite Diskussion über die Zweckmäßigkeit des Erhalts des Gebietsschutzes entfacht. Diese Diskussion dauerte bis zur Beschlussfassung zur Politik der regionalen Entwicklung der Tschechischen Republik durch die Regierung am 20. Juli 2009. Aus dieser Beschlussfassung geht für das Ministerium für Regionalentwicklung hervor, dass es mit dem Verkehrs- und dem Umweltministerium den Gebietsschutz für den Wasserkorridor Donau-Oder-Elbe schützen, sichern und geltend machen soll, bis die Regierung über ein weiteres Vorgehen entscheiden wird. Die Ministerien sind verpflichtet der Regierung bis zum 31. Dezember 2009 einen methodischen Vorschlag eines weiteren Schutzes vorzulegen. Daraus hat sich ergeben, dass die Regierung durch den Beschluss Nr. 368 am 24. Mai 2010 der Gebietsschutz in Form von Raumreserven bewilligt hat (analog zu Raummaßnahmen über Bausperren). Diese Form des Gebietsschutzes behält seine Gültigkeit bis zur Entscheidung der Regierung über weitere Vorgänge.

Im Rahmen des oben angeführten Regierungsbeschlusses wurde dem Verkehrsministerium der Tschechischen Republik die Aufgabe zur Prüfung einer Brauchbarkeit einer Kanalverbindung auf europäischer Ebene übertragen. Dazu sollen mit den Nachbarstaaten, der Europäischen Kommission und den Unterzeichnern des Vertrages AGN Verhandlungen geführt werden. Ziel ist es mit ihnen die Problematik, die mögliche Realisierung, die Verkehrseffizienz und die Investitionsansprüche einzelner Wirtschaftszweige in völlig europäischen Zusammenhängen zu beurteilen. Der Regierung der Tschechischen Republik sollen die Ergebnisse der Verhandlungen bis Ende 2010 vorgelegt werden.

In Übereinstimmung mit dem Regierungsbeschluss hat das Verkehrsministerium der Tschechischen Republik schon internationale Verhandlungen mit dem Ministerium für Infrastruktur Polens durchgeführt. Vom 27. bis 28. Mai 2010 fand das letzte statt. Hier informierte die polnische Seite über den Arbeitsstand an der Infrastruktur des Oderwasserweges im Rahmen des Programms „Odra 2006“, dessen Ziel u.a. die Erhöhung der Schifffahrtsklassen auf Teilabschnitten der Oder ist. Ein Zeitplan über weitere Arbeiten und eine Aktualisierung des Programms „Odra 2006“ wird weiter mit der tschechischen Seite im Rahmen einer gemeinsamen Arbeitsgruppe „Donau-Oder-Elbe“ verhandelt.

Zum Abschluss der Sitzung wurde ein Zusatz zum Memorandum über die Zusammenarbeit zur Vorbereitung der Realisierung des Oderwasserweges vom 12. April 2000 vom stellvertretenden Verkehrsminister der Tschechischen Republik, Dr. Pavel Škvára, der stellvertretenden polnischen Infrastrukturministerin, Anna Wypych-Namiotko, und dem Präsidenten der Staatlichen Wasserwirtschaftsverwaltung, Leszek Karwowski, unterzeichnet. Mit diesem Zusatz wurde u.a. die Aktivität der bisherigen tschechisch-polnischen Arbeitsgruppe „OKO“ (Odra Koźle – Ostrava) reaktiviert. Diese wurde in die Arbeitsgruppe „Donau-Oder-Elbe“ umgewandelt. Beide Delegationen einigten sich darüber, dass die nächste Verhandlung dieser ständigen Arbeitsgruppe bis spätestens 31. Juli 2010 stattfinden wird. Die tschechische Seite arbeitet bereits an den Vorbereitungen.

 

Slavnostní podpis dodatku k Memorandu o spolupráci na přípravě realizace Oderské vodní cesty ze dne 12. dubna 2000 náměstkem ministra dopravy ČR, JUDr. Mgr. Pavlem Škvárou, MBA a polskou náměstkyní ministra infrastruktury, paní Annou Wypych Namiontko.

Feierliche Unterschrift des Memorandums über die Zusammenarbeit zur Vorbereitung der Realisierung des Oderwasserweges vom 12. April 2000 durch Dr. Pavel Škvára, stellvertretender Verkehrsminister der Tschechischen Republik, und Anna Wypych-Namiotko, stellvertretende polnische Infrastrukturministerin.

 

Eine weitere Verhandlung fand mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der Bundesrepublik Deutschland am 24. März 2010 in Berlin statt. Die tschechische Seite schlug der deutschen Delegation die Möglichkeit eines gemeinsamen Förderantrags an die Europäische Kommission über entsprechende finanzielle Mittel zur Erstellung einer analytischen Studie zur Beurteilung von verkehrlichen, wirtschaftlichen und wasserwirtschaftlichen Beiträgen sowie Umwelteinflüssen, vor. Die deutsche Seite, welche von Reinhard Klingen, Oberdirektor der Abteilung Wasserstraßen geleitet wurde, führte an, das mit Blick darauf, dass ein eventueller Bau der genannten Kanalverbindung die BRD direkt nicht berührt und dass diese Verbindung gegenwärtig keine zu erkennende Bedeutung für die Realisierung von Verkehren auf Binnenwasserstraßen in die BRD oder aus der BRD hat. Daher besteht momentan kein Interesse, sich an der Erarbeitung solch einer Studie zu beteiligen. Gleichzeitig wurden jedoch entsprechende statistische und technische Daten sowie die Möglichkeit zur Nutzung von Kapazitäten der wasserwirtschaftlichen Institute der BRD für den Bedarfsfall versprochen.

Am 25. Mai 2010 fand die Verhandlung mit dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Österreichs statt. Sie erfolgte auf Betreiben des Außenministeriums der Tschechischen Republik bzw. der Botschaft der Tschechischen Republik in Wien. Die Verhandlung führte für die tschechische Seite Dr. Pavel Škvára, stellvertretender Verkehrsminister der Tschechischen Republik. Die österreichische Seite vertrat Claudia Cernohuby, Stellvertreterin des Kabinetts der österreichischen Bundesministerin für Verkehr. Die österreichische Seite teilte mit, dass die Problematik eines eventuellen Baus der multifunktionalen Kanalverbindung Donau-Oder-Elbe für Österreich ein sehr sensibles Thema sei. Das Gelände, welches den Bau des Wasserkorridors Donau-Oder-Elbe in einigen Varianten Österreich betreffen könnte, ist dem System der Naturschutzgebiete NATURA 2000 eingegliedert. Derzeit handelt es sich um ein geschütztes Landschaftsgebiet im Sinne der österreichischen Legislative.

Die österreichische Delegation wurde daran erinnert, dass die Wahl einer definitiven Variante für den eventuellen Bau des Wasserkorridors Donau-Oder-Elbe in Österreich noch nicht getroffen wurde, denn eine Verteidigung der Trassenführung sei hier noch nicht abgesichert. Weiterhin sollte in Betracht gezogen werden, ob in Hinsicht auf beschränkte finanzielle Mittel, welche für den Bau und die Modernisierung der Binnenschifffahrtsinfrastruktur in Österreich zur Verfügung stehen, eine weitere Qualitätsverbesserung des Donauwasserweges nicht eine eindeutige Priorität und die Kanalverbindung Donau-Oder-Elbe ein Bestandteil des Planes für Verkehrswege bis 2013 sein sollte. Nichtsdestotrotz bietet die österreichische Seite im Bedarfsfall Grundlagen für eine Erstellung der Studie über die Kanalverbindung Donau-Oder-Elbe, wie sie die tschechische Seite beschrieben hat, aber mit einer direkten Beteiligung an der Erstellung dieser Studie rechnet sie aus genannten Gründen nicht.

In Abstimmung mit dem Außenministerium wurde am 21. Mai 2010 dem Generaldirektor der Generaldirektion für Verkehr und Mobilität der Europäischen Kommission (DG MOVE), Matthias Ruete, ein Informationsbrief über die Verhandlungen zu Donau-Oder-Elbe mit betroffenen Staaten und zur Erstellung einer Analysestudie zu verkehrlichen, wirtschaftlichen und wasserwirtschaftlichen Beiträgen sowie Umwelteinflüssen, zugesandt. Gleichzeitig wurde Herr Ruete um Mitteilung von Bedingungen zur Akquisition von Finanzmitteln der Europäischen Kommission für in Auftraggabe dieser Studie gebeten. Er wurde gleichfalls gebeten, ob nicht auch die Europäische Kommission diese Studie in Auftrag geben könne. Mit dem Brief wurden auch Vorschläge und konkrete Fragen, welche mit Polen und der Slowakei abgestimmt wurden und welche die Studie beantworten sollen, mitgesandt.