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Die Regierung der Tschechischen Republik bewilligte den weiteren Gebietsschutz des Kanalprojektes Donau-Oder-Elbe PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Tomáš Kolařík   
Montag, den 24. Mai 2010 um 17:53 Uhr

Die Regierung der Tschechischen Republik bewilligte den weiteren Gebietsschutz des Kanalprojektes Donau-Oder-Elbe

Am 24. Mai 2010 genehmigte die Regierung der Tschechischen Republik den Vorschlag des Ministeriums für Regionalentwicklung bezüglich des Raumschutzes der Kanalverbindung Donau-Oder-Elbe. Das Gebiet ist weiterhin durch eine Form der Raumreserven in den Raumordnungsplänen geschützt und das bis zur weiteren Entscheidung der Regierung der Tschechischen Republik in dieser Angelegenheit.

Die Abgrenzung der Raumreserven sichert der Raumschutz für Prüfmöglichkeiten seiner weiteren Nutzung. Diese Maßnahme verhindert die Bewilligung von Vorhaben, die geprüft werden müssen. Die Raumreserve ändert den bisherigen Stand nicht, aber andersherum ist er geschützt vor Änderungen von grundlegendem Charakter (§ 36, Absatz 1 Baugesetz). Der bisherige Schutz der Raumbebauung ruft keine negativen Einflüsse auf die Umweltgebiete von europäischer Bedeutung oder Vogelschutzgebiete aus.

Die Möglichkeitsprüfung zur Nutzung der Raumreserven kann anschließend zu einem Entwurf für eine Änderung der Raumreserve für eine bebaubare Fläche führen (§ 2, Absatz 1, Buchstabe j Baugesetz) oder zu einer anderen realisierfähigen Nutzung des Gebietes, aber dies bedarf einer Auslassung der Raumreserve aus den Raumordnungsplänen. Dies geschieht bei der Aktualisierung oder Änderung Raumplanungsdokumentation.

Die Regierung der Tschechischen Republik hat im Hinblick auf die angeführte Charakteristik der Raumreserven auf Grundlage des bisher gültigen Raumschutzes der Kanalverbindung Donau-Oder-Elbe entschieden, dass es unerlässlich ist, die Abgrenzung der Raumreserven in der Raumplanungsdokumentation zu bewahren und zu sichern, und das bis zur Entscheidung der Regierung über weiteres Vorgehen.